Welche Aufgaben hat ein Betreuer?


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Aufgabe eines Betreuers ist es, im festgelegten Umfang für den Betreuten als gesetzlicher Vertreter zu handeln. Insoweit stehen das Wohl des Betroffenen, seine Wünsche und Vorstellungen immer im Vordergrund.

Im Rahmen der gerichtlich festgelegten Aufgabenkreise vertritt der Betreuer den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich, er hat damit die Stellung eines gesetzlichen Vertreters.

Der Betreute selbst kann jederzeit wirksame Willenserklärungen abgeben und Rechtsgeschäfte eingehen. Ausnahmen gelten bei Geschäftsunfähigkeit bzw. wenn ein Einwilligungsvorbehalt besteht.

Ist der Aufgabenkreis mit einem Einwilligungsvorbehalt versehen, so sind die Rechtsgeschäfte der betroffenen Person erst mit der Einwilligung des Betreuers rechtsgültig.

Welche Aufgaben sind nicht die eines Betreuers?

Ein Betreuer ist nicht dafür zuständig, dem Betreuten im Haushalt zu helfen, ihn bei Spaziergängen zu begleiten oder gar die Krankenpflege zu übernehmen. Soweit vom Gericht angeordnet, ist der Betreuer für die Organisation und Kontrolle der Durchführung dieser Tätigkeiten durch entsprechende Dienstleister zuständig.

Die Berufsbezeichnung „Betreuer“ führt oftmals zu Missverständnissen, da es in verschiedenen Institution den Begriff des Betreuers gibt. Deshalb heißt es auch „gesetzlicher/rechtlicher Betreuer“, um die rechtliche, also die vertretende Komponente der Tätigkeit hervorzuheben.