Welche Aufgabenkreise gibt es?


fragezeichenAufgabenkreise

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) werden keine typischen Aufgabenkreise vorgeschrieben. Ein Richter entscheidet anhand der Lebenssituation und den Bedürfnissen des Betroffenen, welche Aufgabenkreise erforderlich sind und festgelegt werden.

In der Praxis werden einem Betreuer am häufigsten folgende Aufgabenkreise übertragen:

 

 

gesundheitGesundheitsfürsorge

Der Betroffene muss in alle medizinischen Maßnahmen selbst einwilligen, solange er die Folgen und die Tragweite des Eingriffs erkennen und seinen freien Willen hiernach äußern kann. Wenn die natürliche Einsichtsfähigkeit des Betroffenen krankheitsbedingt nicht vorhanden ist, muss stellvertretend der Betreuer einwilligen. Im Rahmen der Gesundheitsfürsorge kann sich ein Betreuer um folgende Angelegenheiten kümmern:

  • Krankenversicherung
  • ärztliche Versorgung/Arztwahl
  • Regelungen bei einer Krankenhauseinweisung/Reha-Maßnahme
  • Einleitung und Zustimmung zu therapeutischen Maßnahmen
  • Einwilligung in Untersuchungen, Operationen und Heilmaßnahmen
  • Einwilligung und Überwachung der Verabreichung von Medikamenten

GermanyAufenthaltsbestimmung

Gemeinsam mit dem Betroffenen sollte der Betreuer den geeigneten Aufenthaltsort wählen und dabei die Bedürfnisse und Möglichkeiten und vor allem den Wunsch des Betreuten beachten. In der Praxis kann dies z.B. den Verbleib in der häuslichen Umgebung bei entsprechender ambulanter Hilfe oder einen Umzug in eine geeignete Einrichtung bedeuten. Die Unterstützung durch den Betreuer ist insbesondere dann wichtig, wenn der Betroffene wegen seiner Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, eigene Entscheidungen zu treffen. Werden innerhalb dieses Aufgabenkreises Entscheidungen gegen den Willen des Betroffenen notwendig, wie z.B. die Unterbringung in einer Einrichtung oder auch freiheitsentziehende Maßnahmen, so muss hierzu eine betreuungsgerichtliche Genehmigung eingeholt werden.

 

Piggy BankVermögenssorge

Die Vermögenssorge kann sich auf alle finanziellen Angelegenheiten beziehen oder aber unter Berücksichtigung des Erforderlichkeitsgrundsatzes auf einzelne Aufgabenbereiche beschränken. Der Betreuer ist beispielsweise für die folgenden finanziellen Angelegenheiten zuständig:

  • Führung eines Girokontos
  • Verwaltung des Sparvermögens
  • Zahlung von Verpflichtungen wie Miete, Strom, Versicherungen, usw.
  • Steuererklärung
  • Schuldenregulierung

Die Aufgabe des Betreuers besteht in erster Linie darin, das vorhandene Vermögen zu sichern und vor finanziellen Verlusten zu schützen. Er ist gegenüber dem Amtsgericht zur Rechnungslegung (Vermögensverzeichnis, Vorlage aller Belege, Quittungen und Rechnungen) verpflichtet. Einige finanzielle Regelungen, wie bestimmte Geldanlagen oder die Wohnungskündigung muss das Gericht vorab genehmigen.

 

iStock_000045362722MediumVertretung gegenüber Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern

Dieser Aufgabenkreis ist teilweise in den Aufenthalts-, Vermögens- und Gesundheitsangelegenheiten mit eingeschlossen. Dennoch wird er nochmals hervorgehoben, um mögliche Lücken bei der gesetzlichen Vertretung zu vermeiden.

Zu den Aufgaben des Betreuers gehören hier zum Beispiel:

  • Geltendmachung von Ansprüchen und Leistungen
  • Beantragung Zuzahlungsbefreiung
  • Beantragung Pflegestufe
  • Beantragung Rente
  • Beantragung Sozialhilfen

 

iStock_000016484912MediumWohnungsangelegenheiten

Im Mittelpunkt dieses Aufgabenkreises stehen Tätigkeiten, die mit der Wohnsituation des Betroffenen zu tun haben. Hierzu gehören z.B. die Beschaffung und Erhaltung von Wohnraum, Sicherstellung der laufenden Mietzahlungen, als auch z.B. die Abwendung einer Räumungsklage und ggf. Regulierung von Mietschulden. Es sind also Kontakte und Gespräche mit Wohnungsbaugesellschaften, Vermietern, Wohnungsbehörden, Wohngeldstellen, Immobilienmaklern, Wohnungsverwaltern, Hausmeistern und ähnlichen Personen und Stellen zu führen. Ggf. sind für Betreute Anträge auf Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen, Wohngeld oder Lastenzuschuss und dergleichen zu stellen. Für die Kündigung des Mietvertrages und die Auflösung einer Wohnung (z.B. wegen des Umzuges in eine Einrichtung) ist die Genehmigung des Betreuungsgerichtes erforderlich.

 

Envelopes isolated over white backgroundEntgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post

Postalische und Fernmeldeangelegenheiten sind vom Gesetz ein besonders geschütztes Rechtsgut und werden deshalb als eigener Aufgabenkreis benannt. Der Betreuer kann Entscheidungen über den Fernmeldeverkehr treffen und die Post des Betroffenen entgegennehmen, öffnen und je nach Relevanz ggf. an den Betroffenen weiterleiten. Meist stellt ein Betreuer zu Anfang der Betreuung einen Nachsendeantrag bei der Deutschen Post, um die Bearbeitung der eingehenden Post gewährleisten zu können.

 

iStock_000042202490MediumOrganisation der ambulanten Versorgung

Wenn ein Betreuter den Wunsch äußert, in seiner eigenen Wohnung zu bleiben, sich jedoch selbst nicht mehr richtig versorgen kann, können vom Betreuer bestimmte Hilfen organisiert werden, um die ambulante Versorgung zu sichern:

 

  • Pflegedienst
  • Essen auf Rädern
  • Hausnotruf
  • Gerontopsychiatrischer Dienstag
  • Physiotherapie
  • Besuchsdienste
  • Einkaufsdienste
  • Haushaltshilfe

 

Care assistant helping an elderly lady.Heimangelegenheiten

Wenn eine Versorgung in der eigenen Wohnung krankheitsbedingt nicht mehr möglich bzw. nicht zu verantworten ist oder weil der Betroffene z.B. eine Rundumversorgung benötigt, jedoch kein Geld für eine 24-Std.-Versorgung vorhanden ist, bleibt manchmal nur der Weg ins Pflegeheim. Hier kann der Betreuer einen Heimvertrag für den Betroffenen abschließen und kündigen. Die Aufgabe des Betreuers ist es außerdem, die Einhaltung eines Heim-Pflegevertrages zu kontrollieren.